• Steuerliche Beratung bei der Konzipierung von Gesellschaftsverträgen und sonstigen Unternehmensverträgen
  • Existenzgründung, Rechtsformwahl, Umwandlung
  • Steuerplanung, -prognose, -belastungsvergleich
  • umfassende unterjährige Ergebnisprognosen sowie hieraus resultierende Steueroptimierung
  • Beratung bei Unternehmernachfolgeregelungen, insbesondere vorweggenommene Erbfolge
  • Beratung zur Veräußerung von Unternehmen
  • Führen von gerichtlichen Rechtsbehelfen, Vertretung vor den Finanzgerichten und vor dem BFH
  • Verhandlungen mit den Finanzbehörden, insbesondere außergerichtliche Rechtsbehelfe
  • Einholung von Rechtsauskünften und verbindlichen Zusagen bei den Finanzbehörden
  • Betreuung von Steuerfahndungen und Betriebsprüfungen
Dr. med. Henriette Ecke (Zahnärztin): „Als Zahnärztin habe ich immer einen Steuerberater gesucht, der das Gesundheitswesen kennt und mir meine steuerliche und betriebswirtschaftliche Situation ohne Fachchinesisch erklären kann. Genau das habe ich bei ihm gefunden.“